Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Gohlke LOFT Apartments
Vermieter: Gohlke LOFT Apartments, Max-Eyth-Weg 8, 73635 Rudersberg


§1 GELTUNGSBEREICH

Die folgenden Geschäftsbedingungen definieren die vertraglich geregelten Vereinbarungen über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) zwischen dem Vertragspartner Gohlke LOFT Apartments (nachfolgend „Gohlke Apartments“ genannt) und dem Gast (nachfolgend „Gast“ genannt), sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch Gohlke Apartments.


§2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VETRAGSINHALT

a) Der Beherbergungsvertrag zwischen Gohlke Apartments und dem Gast kommt durch Zugang der schriftlichen Reservierungsbestätigung zustande und ist somit verbindlich geschlossen. Eine Buchungsanfrage kann Gohlke Apartments nach freiem Ermessen ablehnen. Mündliche Absprachen sind nichtig. Der Gast verpflichtet sich zur Bezahlung der Vergütung für die vereinbarte Beherbegungszeit, sowie einer Kaution (falls vereinbart) und alle vom Gast in Anspruch genommenen Leistungen. Sollte die Buchung über einen Dritten, nicht aber über den zu beherbergenden Gast, erfolgen, so haften beide Parteien gesamtschuldnerisch gegenüber Gohlke Apartments.


b) Das Apartment wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohnzwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Person, sowie der maximalen Personenzahl belegt werden. Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.


c) Falls nicht anders vereinbart, hat der Gast keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Apartments, sowie die Erfüllung bestimmter Wünsche, die über die von Gohlke Apartments angebotenen Leistungen hinausgehen, auch besteht kein Anspruch auf den KFZStellplatz im Außenbereich. Hier gilt die Regel „First come, first serve.“ Ein Tiefgaragenstellplatz kann, je nach Verfügbarkeit, dazu gebucht werden.


d) Sollte der Gast eine Verlängerung der Mietdauer wünschen, so muss dies bei Gohlke Apartments angefragt und von Gohlke Apartments auf Verfügbarkeit geprüft werden. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine Verlängerung der Mietzeit wird als neue Buchung gehandhabt und kommt erst mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. Annahme der Buchungsanfrage zustande (vgl. §2 a).


e) Auf Anfrage kann dem Gast ein Briefkasten gegen eine Gebühr von 10,00 €/Monat zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust des Briefkasten-Schlüssels behält sich Gohlke Apartments vor dem Gast die Unkosten in Rechnung zu stellen.


§3 PREISE / NEBENKOSTEN / KAUTION / BEZAHLUNG

a) Die Vergütung für den gebuchten Aufenthalt ist spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung (eventuell anfallende Kosten sind vom Gast zu tragen), Kreditkarte (MasterCard/Visa) oder PayPal in Euro (€) zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung. (Nach vorheriger Vereinbarung ist im Ausnahmefall eine Zahlung bei Anreise per EC-MAESTRO oder Kreditkarte (MasterCard/Visa) möglich.) Sollte sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstrecken, so muss die Vergütung der Beherbergung immer einen Monat im Voraus bezahlt werden.


b) Bei Zustandekommen eines Vertrags, erklärt sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden, dass Gohlke Apartments eine Sicherheitsleistung (in Form einer Kreditkartengarantie oder Ähnlichem) verlangen kann, sowie die vorgelegte Kreditkarte zu belasten, falls der Gast sich mit der Vergütung in Verzug befindet.


c) Die Mietpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Bei steuerlichen Änderungen, Änderungen von Gebühren und Abgaben oder neu angesetzten Gebühren, behält sich Gohlke Apartments eine Preisanpassung vor. Gohlke Apartments behält sich auch vor, die Preise der Apartments zu erhöhen. Diese Preisanpassung wird 4 Wochen vorher angekündigt und räumt dem Gast ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen ein, sofern er dieser Anpassung nicht zustimmt.


d) Der Gast ist in Verzug, wenn die Vergütung nicht spätestens 7 Tage vor Anreise bezahlt wurde. Gohlke Apartments ist demnach berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Bei gewerblichen Gästen bzw. Unternehmern gelten demnach 9 % über dem Basiszinssatz. Jede Mahnung, die Gohlke Apartments nach Verzugseintritt erstellen muss, wird mit einer Gebühr von 10,00 € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.


e) Sollten Zahlungen mit einer ausländischen Währung erfolgen, so sind etwaige Kursdifferenzen, sowie anfallende Gebühren vom Gast zu tragen.


f) Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten.


g) Die korrekte Rechnungsanschrift, sowie Beanstandungen diesbezüglich müssen Gohlke Apartments bereits bei der Buchung bzw. unverzüglich bei Rechnungsstellung mitgeteilt werden.


§4 CHECK-IN / CHECK-OUT / ZUGANG

a) Am Tag der Anreise stellt Gohlke Apartments das Apartment dem Gast ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Gast dies Gohlke Apartments rechtzeitig mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung und der Gast reist nicht an, ist Gohlke Apartments berechtigt, die Unterkunft am Folgetag ab 12 Uhr anderweitig zu belegen. Des Weiteren muss jeder Gast die Daten gemäß Bundesmeldegesetz angeben.


b) Zugang zu dem Apartment:

     - Es findet eine kontaktlose Übergabe des Schlüssels für die Haupteingangstüre per Schlüsselsafe statt.

     - Ein Code für das Zimmer wird dem Gast vorab per e-Mail/SMS/WhatsApp zugesandt.


c) Etwaige Mängel, Schäden, oder Beanstandungen sind Gohlke Apartments unverzüglich, spätestens aber innerhalb 24 Stunden nach Anreise, zu melden. Sollte dies nicht geschehen, so haftet der Gast für alle, während seiner Mietdauer entstandenen Schäden oder Mängel gegenüber Gohlke Apartments.


d) Am Abreisetag wird der Gast das Apartment Gohlke Apartments bis spätestens 11:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand bzw. gemäß geltender Hausordnung übergeben. Einen späteren Abreise Zeitpunkt muss mit Gohlke Apartments rechtzeitig vereinbart werden. Ansonsten wird ein weiterer Tag bis 14 Uhr zu 50 %, danach zu 100 % in Rechnung gestellt.


e) Versäumt der Gast das rechtzeitige Räumen des Apartments, so behält sich Gohlke Apartments vor, sich Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, sowie alle mitgebrachten Gegenstände des Gastes zu beschlagnahmen (Pfandrecht) und für die notwendige Dauer einzulagern. Die Unkosten hat der Gast zu tragen.


§5 WLAN-NUTZUNG / TECHNISCHE ANLAGEN UND EINRICHTUNGEN

a) Während des gesamten Aufenthalts steht für jeden Gast ein eigener, kostenloser Internet- Zugang zur Verfügung. Dieser ist im Preis inbegriffen. Der Gast verpflichtet sich alle Gesetze und Richtlinien während der Nutzung des Internets einzuhalten. Bei gesetzwidrigem Nutzen des Internets durch den Gast, seiner Begleiter oder Besucher haftet der Gast gegenüber Ansprüche Dritter. Gohlke Apartments übernimmt hierfür keinerlei Haftung und ist somit freigestellt.


b) Das Stromnetz steht dem Gast für die Nutzung von Laptops/PCs, Tablets und Handys während des Aufenthalts kostenlos zur Verfügung. Nutzung von Geräten, die einen erheblichen Stromverbrauch verursachen müssen bei Gohlke Apartments angefragt werden. Daraus entstehende Mehrkosten und für eventuell daraus resultierende Schäden haftet der Gast.


c) In allen Apartments befinden sich Rauchmelder. Sollten diese durch den Gast, dessen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft ausgelöst werden, so haftet der Gast folglich für anfallende Schäden oder Kosten, die durch das Auslösen entstanden sind.


d) Der Flur ist mit einer Überwachungskamera ausgestattet. Diese dient zur Sicherheit der Gäste, da sich mehrere Partien im Gebäude befinden und der Flurbereich der Apartments frei zugänglich ist (z.B. gegen Vandalismus durch Dritte). Die Kamera zeichnet nur bei Bewegung auf. Die Aufnahmen werden einmal im Monat gelöscht.


§6 RÄUMLICHKEITEN

Es dürfen keinerlei Veränderungen in den Apartments, wie z.B. Aufstellen oder Anbringen von mitgebrachten Gegenständen an den Wänden, vorgenommen werden.


§7 RÜCKTRITT DURCH DEN GAST

a) Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Gohlke Apartments vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Gohlke Apartments.


b) Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Ein Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise ist kostenfrei, danach werden 60% des Buchungsvolumens fällig. Bei Nicht -Erscheinen wird der komplette Buchungsbetrag zur Zahlung fällig.


c) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


d) Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Gohlke Apartments kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Gast Gohlke Apartments als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


e) Gohlke Apartments hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Storno-Gebühren anrechnen lassen.


§8 KÜNDIGUNGSRECHT

a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.


b) Das Vertragsverhältnis kann beidseitig nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.


c) Ein wichtiger Grund liegt für Gohlke Apartments insbesondere vor, wenn der Gast das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss Gohlke Apartments dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann Gohlke Apartments von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. §5 b).


d) Gohlke Apartments hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann Gohlke Apartments von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. §5 b).


e) Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn Gohlke Apartments dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Apartments gewährt.


f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.


§9 AUFHEBUNG DES VERTRAGS

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt bzw. wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


§10 HAFTUNG DES GASTES

a) Der Gast verpflichtet sich, die Apartments mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Räumlichkeiten der Apartments oder des Gebäudes sowie der zu den Apartments oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In allen Apartments befinden sich Rauchmelder. Sollten diese durch den Gast, dessen Begleitpersonen oder Besuchern (Dritte, deren der Gast Zugang zum Gebäude ermöglicht) schuldhaft ausgelöst werden, so haftet der Gast folglich für anfallende Schäden oder Kosten, die durch das Auslösen entstanden sind.


b) In den Apartments entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich Gohlke Apartments oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.


c) In Abflüsse von Küche, Dusche und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.


d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.


e) Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist Gohlke Apartments zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat Gohlke Apartments in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. §5b) zu erstatten.


f) Bei Verlust oder unsachgemäßem Umgang des ausgehändigten Schlüssels für die Eingangstüre ist der Gast verpflichtet Gohlke Apartments unverzüglich darüber zu unterrichten. Gohlke Apartments ist berechtigt dem Gast das Erschaffen eines Ersatzschlüssels, sowie alle damit verbundenen Unkosten in Rechnung zu stellen.


§11 HAFTUNG VON GOHLKE APARTMENTS

a) Gohlke Apartments haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Apartments und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Gohlke Apartments haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.


b) Liegen Mängel, Schäden, oder Beanstandungen an den Apartments vor, so muss der Gast Gohlke Apartments unverzüglich, spätestens aber innerhalb 24 Stunden nach Anreise, unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so haftet der Gast für alle, während seiner Mietdauer entstandenen Schäden oder Mängel gegenüber Gohlke Apartments und es stehen dem Gast keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.


c) Die Haftung von Gohlke Apartments bzw. Schadensersatz für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gohlke Apartments bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) von Gohlke Apartments beruhen. Sollten Pflichtverletzungen auftreten, so ist der Gast verpflichtet Gohlke Apartments darüber in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus muss der Gast das ihm

Zumutbare beitragen, um etwaige Mängel zu beheben bzw. Schäden zu minimieren. Gohlke Apartments haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, etc.).


d) Eigentum (z.B. Gegenstände), welches vom Gast zurückgelassen bzw. vergessen wurde, wird auf Wunsch und auf Risiko des Gastes von Gohlke Apartments gegen vorherige Übernahme der Portogebühren, sowie alle damit verbundenen Kosten, zugesandt.


e) Der Gast hat die Möglichkeit, sofern verfügbar, auf dem von Gohlke Apartments zur Verfügung gestellten KFZ-Stellplatzes im Außenbereich zu parken. Der Gast hat keinen festen Anspruch auf den Stellplatz und das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Gohlke Apartments übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Beschädigungen oder Ähnlichem von darauf parkenden Fahrzeugen durch Dritte und unterliegt nicht der Überwachungspflicht.


§12 RAUCHVERBOT

Es herrscht Rauchverbot im gesamten Gebäude. Sollte dies missachtet werden, so behält sich Gohlke Apartments vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und einen Schadensersatz in Höhe von 800,- € einzufordern. Daraus entstandene Schäden, wie z.B. das Auslösen der Rauchmelder, die sich in den Apartments befinden, werden in Rechnung gestellt. Beschädigungen am Inventar werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.


§13 TIERHALTUNG

Tiere sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Gast für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.


§14 ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


§15 HAUSORDNUNG

Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernseher und ähnliche Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Es herrscht Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00.


§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

a) Es findet deutsches Recht Anwendung mit Ausnahme des CISG.


b) Zahlungs- und Erfüllungsort ist 73614 Schorndorf.


c) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in 73614 Schorndorf zuständig.


d) Änderungen, Anpassungen o.Ä. bedürfen der Textform. Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


Stand: März 2022

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